Kohleausstieg 2030: Auswirkungen für den Tagebau Garzweiler II und den Erhalt von Lützerath

    • CoalTransitions.org
    Informationen ausblenden

    Typ:

    Gutachten

    veröffentlicht:

    01.2022

    Autor(en) - alphabetisch sortiert:

    Oei, Pao-Yu; Rieve, C.; Von Hirschhausen, C.

    Mehr Informationen:

    Der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II im rheinischen Braunkohlerevier muss
    gegenüber den Planungen der Leitentscheidung und des Revierkonzepts deutlich
    verkleinert werden. Diese Kurzstudie setzt sich mit dem anzupassenden Abbaubereich
    im Falle eines Kohleausstiegs im Jahr 2030 im Hinblick auf die Notwendigkeit der
    Inanspruchnahme des Dorfes Lützerath auseinander.

    Dabei setzt das im Koalitionsvertrag angestrebte Enddatum der Kohleverstromung 2030
    den Rahmen für die Berechnungen der bis dahin maximal anzunehmenden
    Kohlefördermengen. So werden bei einer durchschnittlich gleichbleibenden Förderung
    im Tagebau Garzweiler II wie im Jahr 2020 von ca. 19 Mio. t (Statistik der Kohlenwirtschaft
    e. V. 2021) ab Beginn des Jahrs 2021 bis Ende 2030 noch maximal ca. 190 Mio. t Braunkohle
    gefördert, die in den Kraftwerken der RWE AG eingesetzt werden können.

    Auf Grundlage dieser Fördermengen ist somit eine konservative Abschätzung über die
    Größe eines Abbaubereichs möglich, der für die Braunkohlegewinnung bis 2030 maximal
    noch in Anspruch genommen werden könnte. Es wird ein angepasster Abbaubereich
    entworfen, der den Erhalt aller Dörfer und Höfe am Tagebau Garzweiler II inklusive
    Lützerath gewährleistet. Für den entworfenen Abbaubereich ergibt sich ein Vorrat von
    mindestens 210 Mio. t Braunkohle zu Beginn 2021. Der Abbaubereich enthält somit einen
    größeren Vorrat gegenüber der bis Ende 2030 maximal anzunehmenden Fördermenge
    von 190 Mio. t Braunkohle. Die mit diesem Vorrat und dieser Fördermenge verbundenen
    CO2 Emissionen übersteigen das 1,5-Grad-kompatible Budget des Tagebaus um etwa das
    Dreifache.

    Durch eine Weiterentwicklung des südlichen Tagebaubereiches und die ausschließliche
    Inanspruchnahme des bereits devastierten Ortes Immerath, können alle anderen
    Ortschaften und Höfe verschont bleiben. Die Abbauführung wird durch die
    betriebsbegleitende Stilllegung des nördlichen Tagebaubereiches möglich.

    Ein an den Kohleausstieg 2030 angepasstes Abbaugebiet am Tagebau Garzweiler II
    sichert den Erhalt von Lützerath. Es gibt weder eine energiewirtschaftliche
    Notwendigkeit noch eine klimapolitische Rechtfertigung für die Inanspruchnahme noch
    bewohnter Dörfer am Tagebau Garzweiler II.

Veröffentlichungsjahr: 
2022